Häufig gestellte Fragen

1. Wer sind die Steuerjuristen NRW?

Wir sind ein Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Kommunikation, Kontaktpflege und Vernetzung seiner Mitglieder zu fördern.

Wesentlicher Baustein hierzu ist die Durchführung von Vortrags­veran­staltungen mit Bezug zur Finanzverwaltung.

Daneben unterstützten wir die allgemeinen beruflichen Interessen der Mitglieder und versuchen - soweit praktisch durchführbar - Einfluss auf eine Vereinfachung des Steuerrechts zu nehmen.

Die Ausrichtung der Steuerjuristen NRW als Kommunikations­­plattform ist in den vergangenen Jahren weiter herausgearbeitet und intensiv ausgebaut worden. Nähere Informationen zu unseren Aktivitäten der vergangenen Jahre finden Sie unter „Veranstaltungen“.

 

2. Wer kann Mitglied werden?

Da der Verein sich die Zielsetzung der Vernetzung -insbesondere innerhalb der Gruppe der Steuerjuristen gegeben hat- steht die Mitgliedschaft allen [aktiven, aber auch pensionierten] Juristen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen offen sowie solchen, die sich im Bereich der Hochschulen, der Fachhochschulen, der rechts- und steuerberatenden Berufe, im Bereich der Wirtschaft oder in anderen Verwaltungen hauptberuflich mit steu­erlichen Fragen beschäftigen.

 

3. Sind die Steuerjuristen NRW ein Berufsverband oder eine gewerkschaftliche Einrichtung?

Weder noch; die Steuerjuristen NRW pflegen enge Kontakte zur Deutschen Steuergewerkschaft oder anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Sie treten jedoch hierzu nicht in Konkurrenz. Die Arbeit im Vorstand erfolgt allein auf ehrenamtlicher Basis. Für eine gewerkschaftliche Arbeit fehlt es bereits an einem hierfür notwendigen Unterbau (Organisation).

 

4. Welche Leistungen bieten die Steuerjuristen NRW?

Aufgrund der unter 3. genannten Gründe kann eine öffentlichkeitswirksame Darstellung nach außen und eine gezielte „Lobbyarbeit“ nicht geleistet werden.

Wir verstehen uns als Kommunikationsplattform und bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, in informellem Rahmen andere Mitglieder funktions- und vor allem amtsübergreifend kennenzulernen.

Über die Funktion einer Plattform des Austauschs über dienstbezogene Belange hinaus, verstehen wir uns (auch) als Fortbildungsanbieter für Themen, die in der aktuellen (steuer-) oder gesellschafts­politischen Diskussion sind.

 

5. Finden von Vortragenden

Sofern Sie Themenwünsche haben oder gar Interesse an einem Vortrag bzw. entsprechende Vortragende „vermitteln“ können, kontaktieren Sie uns gern über das Vorstandspostfach.

 

6. Dienstbefreiung

Tagungen der Steuerjuristen NRW sind keine dienstlichen Veranstaltungen. Gleichwohl begrüßt die Oberfinanzdirektion NRW eine rege Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Es bestehen deshalb keine Bedenken, Fahrten zu Tagungen der Steuerjuristen wie Dienstreisen zu behandeln. Allerdings können keine Reisekosten erstattet werden. Ferner besteht kein unfallrechtlicher Schutz gem. §§ 30 ff. BBVersG oder Anspruch auf Ersatz von Sachschäden nach § 83 LBG. Ein Ausgleich der Abwesenheitszeiten vom Dienst ist nach Maßgabe des § 11 AZVO jedoch zulässig.

 

7. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich aktuell auf 20 € pro Jahr, wobei die Erhebung nur durch Lastschrifteinzug möglich ist.

Bitte teilen Sie uns doch im Falle eines Wechsels umgehend die neue Kontoverbindung mit, da die Ermittlung der neuen Verbindung mit erheblichem Aufwand verbunden ist.